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Explosionsschutz nach BetrSichV und GefStoffV



Seit der Neugestaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gibt es Änderungen für Betreiber von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die es unbedingt zu beachten gilt.

Mit Inkrafttreten der neuen BetrSichV sind die Beschaffenheitsanforderungen und die Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Entstehung explosionsfähiger Atmosphären, der möglichen Zündquellen und die Auswirkungen einer Explosion im §6 der Gefahrstoffverordnung geregelt. Durch diese neue Regelung wird die bisherige Doppelregelung zum Explosionsschutz, die in der BetrSichV 2002 vorherrschte, beseitigt.

Was die Verordnungen regeln…

Die BetrSichV regelt alle notwendigen Anforderungen für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.

Die GefStoffV regelt alle notwendigen Anforderungen zum Explosionsschutz, die Vorgaben zur Prüfung technischer Schutzmaßnahmen, sowie die Vorgaben zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten.

PRÜFFRISTEN

Die Prüfung der Anlagen auf Explosionssicherheit muss spätestens alle 6 Jahre erfolgen. Die Prüfung der technischen Explosionsschutzmaßnahme von Geräten, Schutzsysteme, Sicherheits- Kontroll- und Regelvorrichtungen nach RL2014/34/EU, Verbindungseinrichtungen und Wechselwirkungen zu anderen Anlagenteile ist spätestens alle 3 Jahre durchzuführen.

Prüfungen von Anlagen ohne Erlaubnispflicht können neben einer Zentralen Überwachungsstelle (ZÜS) ebenfalls von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.

NEU: DIE QUALIFIKATIONSANFORDERUNGEN AN DIE BEFÄHIGTE PERSON SIND GESTIEGEN.

Die Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarn- und Inertisierungsanlagen muss zukünftig mindestens jährlich erfolgen.

Haben Sie sich als Betreiber schon folgende Fragen gestellt?

  • gibt es ein Explosionsschutzdokument?

  • gibt es Erst-Inbetriebnahmenachweise?

  • wurden Anlagenergänzungen oder Änderungen in der Dokumentation nachgetragen?

  • sind alle durchgeführten Wartungen und Reparaturen in der Dokumentation erfasst?

  • gibt es aktuelle Schulungsnachweise bezogen auf den Arbeits- und Explosionsschutz?

  • sind Reinigungspläne und Nachweise durchgängig dokumentiert?

WIR KÖNNEN SIE HIERBEI UNTERSTÜTZEN – NATÜRLICH IM INFOGESPRÄCH VÖLLIG KOSTENLOS!



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